Die meisten Menschen kümmern sich erst um die eigene Bestattung, wenn andere sie gerade beerdigen müssen. Dabei ist die Bestattungs­vorsorge eines der größten Geschenke, die Sie Ihren Hinterbliebenen machen können – ein Geschenk an Klarheit, an Ruhe, an Liebe.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine schriftliche Aufzeichnung, in der Sie festhalten, wie Sie bestattet werden möchten. Sie ist nicht testaments­gleich, aber für Angehörige und Bestatter rechtlich bindend, wenn sie eindeutig formuliert ist und Sie zum Zeitpunkt der Verfassung geschäfts­fähig waren.

Eine Bestattungs­verfügung kann handschriftlich auf einem Blatt Papier stehen – aber es gibt auch Vordrucke (von Bestattern, von der Verbraucher­zentrale, von Notar­kammern), die nichts Wichtiges vergessen.

Was Sie regeln können

  • Art der Bestattung – Erde, Feuer, See, Friedwald, anonym
  • Ort – Heimatfriedhof, Wahlfriedhof, See­bestattungs­gebiet
  • Trauerfeier – kirchlich, weltlich, mit oder ohne Musik, gewünschte Lieder
  • Sarg oder Urne – schlicht, edel, naturmaterialien
  • Grabstein und Inschrift – wenn Sie konkrete Wünsche haben
  • Spende statt Kranz – wenn Sie einen Verein oder Zweck nennen möchten
  • Erinnerungs­objekt – wenn Sie sich für die Familie einen Erinnerungs­kristall, einen Diamanten oder Schmuck wünschen, kann das hier festgehalten werden
  • Bestattungs­unternehmen – wenn Sie schon einen Bestatter Ihres Vertrauens haben

Bestattungsvorsorgevertrag – die finanzielle Seite

Ein Vorsorge­vertrag wird mit einem Bestatter geschlossen. Er legt fest, was die Beerdigung kosten wird, und – wichtig – das Geld liegt nicht beim Bestatter, sondern auf einem Treuhand­konto bei einer unabhängigen Stelle (Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG, Kuratorium Deutsche Bestattungskultur).

Vorteile:

  • Sie kennen die Kosten heute – Preis­erhöhungen treffen Sie nicht mehr.
  • Das Geld ist insolvenz­geschützt, falls der Bestatter mal nicht mehr existiert.
  • Im Sozialhilfe­fall ist Bestattungs­vorsorge­geld in angemessener Höhe (ca. 8.000–10.000 €) vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
  • Ihre Familie hat im Todesfall nicht plötzlich eine vierstellige Rechnung zu bezahlen.

Sterbegeldversicherung vs. Bestattungsvorsorgevertrag

Beide haben dasselbe Ziel, funktionieren aber unterschiedlich:

Sterbegeld­versicherung: monatliche Beiträge, im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Begünstigten. Lange Laufzeit, oft hohe Gesamtkosten gegenüber dem Auszahlungs­betrag.

Vorsorge­vertrag mit Treuhand­konto: Einmal­einlage oder Raten, direkt für die Bestattung zweckgebunden, übersichtlich.

Für die meisten Menschen ist der Vorsorge­vertrag günstiger und transparenter. Lassen Sie sich beim Bestatter Ihres Vertrauens beide Modelle erklären, bevor Sie entscheiden.

Wo aufbewahren – die wichtigste praktische Frage

Eine Bestattungs­verfügung hilft niemandem, wenn sie im Bank­schließfach liegt, das erst nach Erteilung des Erbscheins geöffnet wird – also Wochen nach der Beerdigung.

Bewahren Sie die Verfügung dort auf, wo sie schnell gefunden wird:

  • In der Wohnung, an einem klar gekennzeichneten Ort („Im Todesfall öffnen")
  • Eine Kopie bei einer engen Vertrauens­person
  • Eine Kopie beim Bestatter Ihres Vertrauens (wenn Sie einen Vorsorge­vertrag haben)

Nicht ins Testament legen. Testamente werden oft erst nach Wochen vom Nachlass­gericht eröffnet – da ist die Beerdigung längst durch.

Was kostet die Vorsorge?

Die Bestattungs­verfügung selbst kostet nichts (Vordruck und eigene Handschrift). Ein Vorsorge­vertrag richtet sich nach den Bestattungs­kosten, die Sie veranschlagen – typische Größen liegen zwischen 3.000 und 10.000 €, einmalig oder in Raten. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot machen, ohne Termin­druck.

Gesprächs­einstieg mit der Familie

Viele Menschen schieben das Thema auf, weil sie ihre Kinder oder den Partner nicht „bedrücken" wollen. Erfahrungs­gemäß ist das Gegenteil der Fall: Hinterbliebene fühlen sich entlastet, wenn klar ist, was der Verstorbene wollte. Es nimmt einen ganzen Stapel Entscheidungen aus einer Phase, in der niemand klar denken kann.

Sie möchten alles mit einem Bestatter Ihres Vertrauens persönlich besprechen? Unsere über 360 Partner-Bestatter beraten Sie in Ruhe – auch zur Frage, ob ein Erinnerungs­kristall Teil Ihrer Verfügung werden soll.

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