Die meisten Menschen kümmern sich erst um die eigene Bestattung, wenn andere sie gerade beerdigen müssen. Dabei ist die Bestattungsvorsorge eines der größten Geschenke, die Sie Ihren Hinterbliebenen machen können – ein Geschenk an Klarheit, an Ruhe, an Liebe.
Was ist eine Bestattungsverfügung?
Eine schriftliche Aufzeichnung, in der Sie festhalten, wie Sie bestattet werden möchten. Sie ist nicht testamentsgleich, aber für Angehörige und Bestatter rechtlich bindend, wenn sie eindeutig formuliert ist und Sie zum Zeitpunkt der Verfassung geschäftsfähig waren.
Eine Bestattungsverfügung kann handschriftlich auf einem Blatt Papier stehen – aber es gibt auch Vordrucke (von Bestattern, von der Verbraucherzentrale, von Notarkammern), die nichts Wichtiges vergessen.
Was Sie regeln können
- Art der Bestattung – Erde, Feuer, See, Friedwald, anonym
- Ort – Heimatfriedhof, Wahlfriedhof, Seebestattungsgebiet
- Trauerfeier – kirchlich, weltlich, mit oder ohne Musik, gewünschte Lieder
- Sarg oder Urne – schlicht, edel, naturmaterialien
- Grabstein und Inschrift – wenn Sie konkrete Wünsche haben
- Spende statt Kranz – wenn Sie einen Verein oder Zweck nennen möchten
- Erinnerungsobjekt – wenn Sie sich für die Familie einen Erinnerungskristall, einen Diamanten oder Schmuck wünschen, kann das hier festgehalten werden
- Bestattungsunternehmen – wenn Sie schon einen Bestatter Ihres Vertrauens haben
Bestattungsvorsorgevertrag – die finanzielle Seite
Ein Vorsorgevertrag wird mit einem Bestatter geschlossen. Er legt fest, was die Beerdigung kosten wird, und – wichtig – das Geld liegt nicht beim Bestatter, sondern auf einem Treuhandkonto bei einer unabhängigen Stelle (Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Kuratorium Deutsche Bestattungskultur).
Vorteile:
- Sie kennen die Kosten heute – Preiserhöhungen treffen Sie nicht mehr.
- Das Geld ist insolvenzgeschützt, falls der Bestatter mal nicht mehr existiert.
- Im Sozialhilfefall ist Bestattungsvorsorgegeld in angemessener Höhe (ca. 8.000–10.000 €) vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
- Ihre Familie hat im Todesfall nicht plötzlich eine vierstellige Rechnung zu bezahlen.
Sterbegeldversicherung vs. Bestattungsvorsorgevertrag
Beide haben dasselbe Ziel, funktionieren aber unterschiedlich:
Sterbegeldversicherung: monatliche Beiträge, im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Begünstigten. Lange Laufzeit, oft hohe Gesamtkosten gegenüber dem Auszahlungsbetrag.
Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto: Einmaleinlage oder Raten, direkt für die Bestattung zweckgebunden, übersichtlich.
Für die meisten Menschen ist der Vorsorgevertrag günstiger und transparenter. Lassen Sie sich beim Bestatter Ihres Vertrauens beide Modelle erklären, bevor Sie entscheiden.
Wo aufbewahren – die wichtigste praktische Frage
Eine Bestattungsverfügung hilft niemandem, wenn sie im Bankschließfach liegt, das erst nach Erteilung des Erbscheins geöffnet wird – also Wochen nach der Beerdigung.
Bewahren Sie die Verfügung dort auf, wo sie schnell gefunden wird:
- In der Wohnung, an einem klar gekennzeichneten Ort („Im Todesfall öffnen")
- Eine Kopie bei einer engen Vertrauensperson
- Eine Kopie beim Bestatter Ihres Vertrauens (wenn Sie einen Vorsorgevertrag haben)
Nicht ins Testament legen. Testamente werden oft erst nach Wochen vom Nachlassgericht eröffnet – da ist die Beerdigung längst durch.
Was kostet die Vorsorge?
Die Bestattungsverfügung selbst kostet nichts (Vordruck und eigene Handschrift). Ein Vorsorgevertrag richtet sich nach den Bestattungskosten, die Sie veranschlagen – typische Größen liegen zwischen 3.000 und 10.000 €, einmalig oder in Raten. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot machen, ohne Termindruck.
Gesprächseinstieg mit der Familie
Viele Menschen schieben das Thema auf, weil sie ihre Kinder oder den Partner nicht „bedrücken" wollen. Erfahrungsgemäß ist das Gegenteil der Fall: Hinterbliebene fühlen sich entlastet, wenn klar ist, was der Verstorbene wollte. Es nimmt einen ganzen Stapel Entscheidungen aus einer Phase, in der niemand klar denken kann.
Sie möchten alles mit einem Bestatter Ihres Vertrauens persönlich besprechen? Unsere über 360 Partner-Bestatter beraten Sie in Ruhe – auch zur Frage, ob ein Erinnerungskristall Teil Ihrer Verfügung werden soll.
Bestatter in der Nähe finden →Begleiter-App