Der Totenschein – formal: die ärztliche Todesbescheinigung – ist das Dokument, mit dem alles beginnt. Erst wenn er vorliegt, darf ein Verstorbener vom Bestatter überführt und auf eine Bestattung vorbereitet werden.
Wer stellt den Totenschein aus?
Jeder approbierte Arzt darf ihn ausstellen. In der Praxis:
- Im Krankenhaus oder Pflegeheim: der dort tätige Arzt oder die Heimleitung mit Arztrücksprache.
- Zu Hause: der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117).
- Bei unklarem oder unerwartetem Tod: der Notarzt (über 112). Es folgt eine Untersuchung durch die Polizei.
Was steht im Totenschein?
- Persönliche Daten des Verstorbenen
- Sterbeort und Sterbezeitpunkt
- Unmittelbare Todesursache
- Grundleiden (z. B. eine chronische Erkrankung)
- Einordnung als natürlicher, unklarer oder nicht-natürlicher Tod
Was passiert bei „unklarem Tod"?
Wenn der Arzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann (etwa bei plötzlichem Tod ohne erkennbare Vorerkrankung), wird der Tod als unklar eingestuft. Die Polizei wird automatisch verständigt. Das hat nichts mit einer Verdächtigung der Angehörigen zu tun – es ist gesetzliche Routine. In den meisten Fällen führt es zu einer äußeren Leichenschau durch einen Gerichtsmediziner. Erst danach wird der Verstorbene zur Bestattung freigegeben.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Bei klarem Todesfall: oft innerhalb von 1–2 Stunden. Bei unklarem oder nicht-natürlichem Tod: zwischen 12 Stunden und mehreren Tagen.
Was kostet der Totenschein?
Je nach Bundesland und Tageszeit zwischen 50 und 200 €. Diese Kosten werden in der Bestattungsrechnung verrechnet.
Was machen Sie mit dem Totenschein?
Sie übergeben ihn dem Bestatter. Er reicht ihn beim Standesamt ein, das auf dieser Grundlage die Sterbeurkunde ausstellt.
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