Mit dem Tod eines Menschen treten Erben in dessen laufende Verträge ein – Mietvertrag, Versicherungen, Strom, Telefon, Streaming-Dienste. Manche dieser Verträge enden automatisch, manche nur mit Kündigung, manche mit einem Sonderkündigungsrecht.
Mietvertrag – die wichtigsten Regeln
Beim Tod eines Mieters tritt der Mietvertrag mit dem überlebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder anderen Familienmitgliedern automatisch fort, wenn diese im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (§ 563 BGB).
Sonderkündigungsrecht
Der überlebende Partner oder die Erben haben das Recht, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Wenn der Verstorbene allein gelebt hat
Dann tritt der Mietvertrag auf die Erben über. Die Erben können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, mit einer Frist von drei Monaten.
Wichtig: Die Erben haften für die Miete bis zur wirksamen Kündigung. Das heißt: Räumen Sie die Wohnung zeitnah und melden Sie sich beim Vermieter, sobald es geht.
Versicherungen
Lebensversicherung
Sofort dem Versicherer melden mit Sterbeurkunde. Die Auszahlung erfolgt an die im Vertrag genannten Begünstigten – oft schneller als gedacht (2–6 Wochen).
Krankenversicherung
Erlischt zum Todestag. Familienversicherte Angehörige wechseln in die eigene Beitragspflicht.
Haftpflichtversicherung
Endet mit dem Tod. Eine eventuelle Beitragserstattung wird an die Erben gezahlt.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Geht auf die Erben über. Sie haben in der Regel ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Kenntnis des Erbes.
Kfz-Versicherung
Wenn das Auto auf einen Erben überschrieben oder verkauft wird, muss die Versicherung umgeschrieben oder gekündigt werden.
Banken und Konten
- Einzelkonten: werden bis zur Erbscheinvorlage gesperrt. Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter – sofern Guthaben vorhanden ist.
- Gemeinschaftskonten („Und-Konten"): bleiben verfügbar.
- Oder-Konten: der überlebende Partner kann weiter verfügen.
Abos, Mitgliedschaften, Streaming-Dienste
Es gibt kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht – aber die meisten Anbieter (Netflix, Spotify, Fitnessstudios, Vereine) reagieren auf eine Mitteilung mit Sterbeurkunde mit sofortiger Kündigung ohne Frist.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
- Mietvertrag – Sonderkündigung 1 Monat nach Kenntnis
- Krankenkasse – sofort melden (für Beitragsstopp)
- Lebensversicherung – möglichst zeitnah melden (kein Verfall, aber Aufwand schneller erledigt)
- Rentenversicherung – sofort melden wegen Überzahlung von Rente
- Bank / Sparkasse – innerhalb weniger Tage informieren
- Erbschaftssteuererklärung – innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt
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