Mit dem Tod eines Menschen treten Erben in dessen laufende Verträge ein – Mietvertrag, Versicherungen, Strom, Telefon, Streaming-Dienste. Manche dieser Verträge enden automatisch, manche nur mit Kündigung, manche mit einem Sonderkündigungs­recht.

Mietvertrag – die wichtigsten Regeln

Beim Tod eines Mieters tritt der Mietvertrag mit dem überlebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder anderen Familien­mitgliedern automatisch fort, wenn diese im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (§ 563 BGB).

Sonderkündigungsrecht

Der überlebende Partner oder die Erben haben das Recht, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Wenn der Verstorbene allein gelebt hat

Dann tritt der Mietvertrag auf die Erben über. Die Erben können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, mit einer Frist von drei Monaten.

Wichtig: Die Erben haften für die Miete bis zur wirksamen Kündigung. Das heißt: Räumen Sie die Wohnung zeitnah und melden Sie sich beim Vermieter, sobald es geht.

Versicherungen

Lebensversicherung

Sofort dem Versicherer melden mit Sterbe­urkunde. Die Auszahlung erfolgt an die im Vertrag genannten Begünstigten – oft schneller als gedacht (2–6 Wochen).

Krankenversicherung

Erlischt zum Todestag. Familien­versicherte Angehörige wechseln in die eigene Beitrags­pflicht.

Haftpflichtversicherung

Endet mit dem Tod. Eine eventuelle Beitrags­erstattung wird an die Erben gezahlt.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Geht auf die Erben über. Sie haben in der Regel ein Sonderkündigungs­recht von einem Monat nach Kenntnis des Erbes.

Kfz-Versicherung

Wenn das Auto auf einen Erben überschrieben oder verkauft wird, muss die Versicherung umgeschrieben oder gekündigt werden.

Banken und Konten

  • Einzelkonten: werden bis zur Erbschein­vorlage gesperrt. Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter – sofern Guthaben vorhanden ist.
  • Gemeinschaftskonten („Und-Konten"): bleiben verfügbar.
  • Oder-Konten: der überlebende Partner kann weiter verfügen.

Abos, Mitgliedschaften, Streaming-Dienste

Es gibt kein gesetzliches Sonderkündigungs­recht – aber die meisten Anbieter (Netflix, Spotify, Fitness­studios, Vereine) reagieren auf eine Mitteilung mit Sterbe­urkunde mit sofortiger Kündigung ohne Frist.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

  • Mietvertrag – Sonderkündigung 1 Monat nach Kenntnis
  • Krankenkasse – sofort melden (für Beitragsstopp)
  • Lebensversicherung – möglichst zeitnah melden (kein Verfall, aber Aufwand schneller erledigt)
  • Rentenversicherung – sofort melden wegen Überzahlung von Rente
  • Bank / Sparkasse – innerhalb weniger Tage informieren
  • Erbschaftssteuererklärung – innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt

Den Überblick zu behalten ist viel verlangt. Unsere Begleiter-App hat alle Fristen und Anschreiben­vorlagen – Sie haken ab, und sie erinnert Sie, wenn etwas ansteht.

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